Die Verabschiedung der Verordnung (EU) 167/2013, allgemein bekannt als die „Mother Regulation“, hat viel von sich Reden gemacht. Wir wollen versuchen, die neuen europäischen Vorschriften für die Zulassung von Zugmaschinen, Anhängern und gezogenen Geräten näher zu beleuchten.
Diese Maßnahme wurde mit dem Ziel erlassen, die Typgenehmigungsverfahren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf europäischer Ebene zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz zu gewährleisten.
Die Mother Regulation führt eine Reihe bedeutender Neuerungen ein, insbesondere für die Landmaschinenhersteller, aber mit Folgen, die auch die Endbenutzer betreffen.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen die folgenden Aspekte für Zugmaschinen, Anhänger und Geräte:
Die Verordnung wird durch entsprechende technische Rechtsakten ergänzt (die delegierten Rechtsakten), die die Gesetzgebung ergänzen, indem sie auf die Details der zu erfüllenden Anforderungen eingehen.
Diese Themen wurden in den vergangenen Jahren von vielen angesprochen (wir weisen u.a. auf einen Artikel der Federunacoma und einen Artikel der Unacma hin), und sind nach wie vor aktuell. Wir versuchen hier, die wichtigsten Punkte näher zu beleuchten.
Die Mother Regulation gilt verbindlich seit 2018 für neue landwirtschaftliche Zugmaschinen. Die gezogenen Fahrzeuge können dagegen nach den Normen der einzelnen Länder für auslaufende/vorgefertigte Serien bis 2020 noch zugelassen werden, wobei die Gültigkeit auf das Land selbst beschränkt ist. Entscheidet man dagegen für die Typengenehmigung nach der europäischen Verordnung, so gilt sie in allen EU-Ländern.
Die Mother Regulation wurde 2014 mit Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt Gesetz, trat aber tatsächlich erst am 1. Januar 2016 für die Zulassung von Neufahrzeugen für die Hersteller in Kraft. Darüber hinaus ist eine Übergangszeit von 2 Jahren vorgesehen, um den Herstellern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem vor dem 01. Januar 2016 erstellten Produktangebot an die neuen Normen anzupassen.
Alle Zugmaschinen, die ab dem 1. Januar 2018 vermarktet werden, müssen daher der Verordnung entsprechen, mit Ausnahme einer begrenzten Anzahl von Maschinen, die als „auslaufende Serie“ bezeichnet werden und die nach den alten Richtlinien (2003/37/EG) genehmigt werden können.
Die Mother Regulation betrifft im Speziellen:
Die europäische Verordnung führt neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, die manchmal auch über den in den Gesetzen der einzelnen Staaten vorgesehenen Werten liegen. Wir möchten diesen Punkt näher beleuchten: Wenn die Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig ist, muss bei der Umsetzung die lokale Gesetzgebung berücksichtigt werden. Wenn die Mother Regulation die Zulassung von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h vorsieht, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung, mit der sie fahren dürfen, weiterhin auf nationaler Ebene und unter der vollen Verantwortung des Fahrers geregelt, wie dies bereits für Straßenfahrzeuge, die für die Personenbeförderung geeignet sind, der Fall ist.
2. Abmessungen und Gewicht
Die Mother Regulation ist auch in Bezug auf die Abmessungen eindeutig: Für alle Fahrzeuge sind die Höchstgrenzen für die Länge auf 12 Meter, für die Höhe auf 4 Meter und für die Breite auf 3 Meter festgelegt.
Das Höchstgewicht (einschließlich Ballast und getragene Geräte) wird festgelegt: bei Zugmaschinen auf Rädern (T) beträgt es 18 Tonnen, bei Zugmaschinen auf Gleisketten (C) 32 Tonnen. Das Höchstgewicht für Anhänger (R) liegt zwischen 10 und 11,5 Tonnen, je nachdem, ob es sich um die nicht-motorisierte oder motorisierte Achse handelt. Die Mother Regulation führt weitere Unterscheidungen in Bezug auf die zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit der Achsen von Anhängern und Geräten ein, und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 400 Doppelzentnern für 4-achsige Fahrzeuge.
3. Bremsvorrichtungen
Einige wichtige Neuerungen betreffen die Bremsvorrichtungen der Anhänger und Geräte: Die Mother Regulation legt im Detail alle Fälle fest, in denen je nach Gewicht Trägheits-, mechanische, hydraulische oder pneumatische Bremsen eingesetzt werden müssen.
4. Kopplungsvorrichtungen
Um die korrekte Kopplung der Zugmaschinen und Anhänger zu gewährleisten, sieht die Mother Regulation die Zulassung unterschiedlicher Zugmäuler (fixes Bolzenzugmaul, drehbares Bolzenzugmaul, Haken, Piton, Kugel und Zugpendel) für Anhänger und gezogene Geräte vor sowie entsprechender Zugösen (drehbare, fixe, torische und sphärische Zugösen), die an den Traktoren installiert werden können.
5. Motoren
Was die Motoren der Zugmaschinen betrifft, so ist festgelegt, dass sie der Stufe V entsprechen müssen, um Emissionen zu reduzieren. Stufe V ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und umfasst alle Zugmaschinen, mit Ausnahme derjenigen mit Motoren zwischen 56 kW und 130 kW, die bis zum 1. Januar 2020 angepasst werden müssen.
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